Investitions-Booster
Steuerliche Sonderabschreibung für gewerblich angeschaffte Fahrzeuge.
75% Abschreibung für Elektro-Fahrzeuge
30% Abschreibung für Diesel, Benzin und Hybrid
Seit dem 1. Juli 2025 können Sie von den neuen steuerlichen Maßnahmen der Bundesregierung profitieren, die den „Investitions-Booster“ umfassen.
Wir beraten Sie gerne, wie Sie diese Vorteile optimal für Ihren Fuhrpark einsetzen können.
Ihr Lüdemann & Zankel PRO+ Team
Von Profis – für Profis
Worum handelt es sich?
Es handelt sich um eine steuerliche Sonderabschreibung.
Wofür kann der Investitions-Booster genutzt werden?
Der Investitions-Booster gilt für gewerblich angeschaffte Fahrzeuge ab dem 30.06.25 bei Kauf oder Finanzierung.
Wie sind die Abschreibungssätze bei Elektrofahrzeugen? *
1. Jahr : 75%
2. Jahr : 10 %
3. Jahr : 5%
4. Jahr : 5%
5. Jahr : 3%
6. Jahr : 2%
Wie sind die Abschreibungssätze bei Diesel / Benziner / Hybrid? *
1. Jahr : 30%
2. Jahr: 30% ( Buchwert* )
3. Jahr : 30% ( Buchwert* )
Wer profitiert davon?
Unternehmen mit betrieblich genutzten Fahrzeugen, wie:
- Kapitalgesellschaften ( z.B.: GmbH, AG )
- Personengesellschaften (z.B.: oHG, KG)
- Einzelunternehmen, Freiberufler, Selbstständige (wenn das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet ist)
- Gewerbliche Flottenbetreiber
Warum ist das für Sie interessant?
- Die Anschaffung eines Fahrzeuges ist günstiger, weil Sie sofort steuerlich sparen.
- Auch Zubehör ( z.B.: Wallboxen ) können abgeschrieben werden.
- Das eingesetzte Eigenkapital ist sehr gering.
Kann die Sonderabschreibung auch für geleaste Fahrzeuge genutzt werden?
Nein, es gibt keine Begünstigung bei Leasing! Nur beim Eigentumserwerb greift die Sonderabschreibung.
Welche Nachweise sind für die Abschreibung erforderlich?
Sie benötigen den Anschaffungsnachweis, den Nutzungsnachweis im Unternehmen und ggf. den technischen Nachweis der Elektrofahrzeugeigenschaft.
Für welchen Zeitraum gilt der Investitions-Booster?
Für Investitionen vom 30. Juni 2025 bis 31. Dezember 2027
Entscheidend ist allein der Zeitpunkt der Investition, nicht der Abschluss des Kaufvertrags oder der Start des Wirtschaftsjahres.
Nicht neu - aber sehr gut zu wissen
Bei Elektrofahrzeugen liegt die Dienstwagenbesteuerung bei 0,25%.
Gilt der Investitions-Booster auf für gebrauchte Fahrzeuge?
Nein, der Investitions-Booster gilt ausschließlich für neu angeschaffte, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
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