Elektroprämie 2026
Nissan LEAF Engage, 52-kWh-Batterie, 130 kW (176 PS), 4×2, Elektrisch: Energieverbrauch kombiniert: 13,8 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A (vorläufige Werte vorbehaltlich der finalen Homologation)
Nissan LEAF Engage, 75-kWh-Batterie, 160 kW (217 PS), 4×2, Elektrisch: Energieverbrauch kombiniert: 13,8 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A
Neue E-Auto-Förderung - Sparen Sie bis zu 6.000€* mit der Elektroprämie
Nissan MICRA, 52-kWh-Batterie, 110 kW (150 PS), elektrisch: Energieverbrauch kombiniert: 14,7–14,9 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A
Nissan LEAF Engage, 52-kWh-Batterie, 130 kW (176 PS), 4×2, Elektrisch: Energieverbrauch kombiniert: 13,8 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A (vorläufige Werte vorbehaltlich der finalen Homologation)
Nissan ARIYA 87-kWh-Batterie, 178 kW (242 PS), 4×2, Elektrisch: Energieverbrauch kombiniert: 18,2-18,7 (kWh/100 km); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 (g/km); CO₂-Klasse: A
Profitieren Sie von staatlichen Zuschüssen
Seit 2026 gibt es wieder eine staatliche Förderung für den Kauf oder das Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden. Damit soll der Umstieg auf nachhaltige Mobilität für private Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen noch attraktiver werden. Mit einem vollelektrischen Nissan – ob der neue Nissan MICRA, der neue Nissan LEAF, der Nissan ARIYA oder der Nissan Townstar Kombi – sichern Sie sich nicht nur modernste Technologie, sondern auch finanzielle Vorteile.
Ihre Vorteile mit der neuen Förderung
Die neue Förderung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 erstmals zugelassen werden.
Förderberechtigt sind private Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 €. Pro Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um jeweils 5.000 € (maximal für zwei Kinder).
- Mindestens 3.000 € Zuschuss beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektrofahrzeugs**
- Bis zu 4.000 € Förderung für Familien mit Kindern
- Zusätzlich 1.000 € Bonus bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 60.000 €
- Weitere 1.000 € Bonus bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von unter 45.000 €
Nissan MICRA, 52-kWh-Batterie, 110 kW (150 PS), elektrisch: Energieverbrauch kombiniert: 14,7–14,9 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A
Quelle: BMUKN
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es?
Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen.
Der Koalitionsausschuss hat sich am 27./28. November auf weitere Eckpunkte des Programms verständigt.
Das Programm verfolgt klima-, sozial- und industriepolitische Ziele und ist auf die Förderung von Kauf und Leasing von Neuwagen ausgerichtet.
Die Ausarbeitung des Programms liegt in der Federführung des Bundesumweltministeriums.
Stand: 19.01.2026
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet.
Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden, wird noch geprüft.
Stand: 19.01.2026
Wann startet die Förderung?
Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01. Januar 2026 neu zugelassen werden. Förder-Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1. Januar 2026.
Stand: 19.01.2026
Wer kann die Förderung beantragen?
Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender). Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Nachweis des Haushaltseinkommens: Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen.
Für verheiratete AntragstellerInnen, solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert (sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids des Antragstellers gemeinsam veranlagt).
Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht.
Stand: 19.01.2026
Was ist mit anderen Haushaltstypen, etwa Paaren ohne Trauschein und mit gemeinsamen Kindern?
Zugrunde gelegt wird auch bei eheähnlichen Gemeinschaften das zu versteuernde Einkommen beider PartnerInnen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ergibt sich aus der Addition beider Einzel-Einkommen. Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht. Ihnen entsteht dadurch kein Nachteil, denn die Förderung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden.
Stand: 19.01.2026
Was ist mit Rentnerinnen oder Rentnern ohne Einkommensteuererklärung
Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und für die vergangenen Jahre keine Steuererklärung vorhanden ist, kann diese nachträglich abgegeben werden. Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.
Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht. Den Betroffenen entsteht dadurch kein Nachteil, denn die Förderung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden.
Stand: 19.01.2026
Wie hoch ist die Förderung?
Basisförderung:
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender
Förderung für Familien:
pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro (bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt)
Soziale Staffelung: plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr
Stand: 19.01.2026
Welche Plug-In-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range-Extener sind förderfähig?
Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.
Für den Zeitraum ab dem 01. Juli 2027 prüft die Bundesregierung eine Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender, die sich an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.
Stand: 19.01.2026
Wie kann die Förderfähigkeit eines Fahrzeugs vorab geprüft werden?
Informationen zu den jeweiligen CO₂-Emissionen eines Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs oder Fahrzeugs mit Range Extender sind beim Hersteller oder Händler erhältlich.
Stand: 19.01.2026
Wird es eine Mindesthaltedauer geben?
Die Förderung wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing beinhalten. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen. Ohne Haltedauer könnten zum Beispiel Autos mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden.
Stand: 19.01.2026
Wird auch Leasing mit sozialer Staffelung gefördert?
Ja, das Förderprogramm ist sozial gestaffelt und unterstützt je nach Einkommen und Familiengröße auch das Leasing mit bis zu 6.000 Euro.
Für die Förderung beim Leasing eines Neuwagens gelten dieselben Regelungen und Förderhöhen wie beim Kauf, die Beantragung erfolgt ebenfalls durch den Leasingnehmer. Entscheidend ist, dass das Neufahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen und nach Zulassung drei Jahre gehalten wird.
Stand: 19.01.2026
Gilt für die Förderung das Datum des Kaufvertrags oder der Zulassung?
Die Antragsstellung ist nach Zulassung des Fahrzeugs in einem einstufigen Verfahren möglich. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den/die Antragsteller/in erfolgen. Das bedeutet: Statt zwei Anträgen (erst Kaufvertrag, dann Zulassung) ist nur ein Antrag nötig. Das halbiert die Bürokratie im Vergleich zu anderen Förderprogrammen.
Stand: 19.01.2026
Was ist bei langen Lieferzeiten? Entfällt dann die Förderung?
Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Zulassung, nicht der Bestellzeitpunkt. Bei Anträgen zum Jahresende kann sich die Auszahlung ins nächste Jahr verschieben.
Stand: 19.01.2026
Welche Dokumente benötigt man für die Antragstellung?
Details werden mit der Förderrichtline zeitnah bekannt gegeben. Absehbar sind:
Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
Zur schnelleren Bearbeitung wird die Nutzung der Onlinefunktion Ihres Personalausweises bzw. die AusweisApp des Bundes empfohlen.
Stand: 19.01.2026
Quelle: BMUKN
Welcher vollelektrische Nissan passt zu Ihnen?
Neuer Nissan MICRA
Leasingangebot ab 199 € 1
Nissan MICRA Engage 40-kWh-Batterie, 90 kW (122 PS), 2WD, Elektromotor: Energieverbrauch kombiniert: 14,2 (kWh/100 km); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 (g/km); CO₂-Klasse: A
Der neue Nissan MICRA bringt frischen Wind in die Stadt – modern im Design und effizient im Verbrauch. Perfekt für alle, die im Alltag flexibel, effizient und stilvoll unterwegs sein möchten.
Nissan Ariya
Finanzierungsangebot ab 363 € ²
Nissan ARIYA Basisversion 63-kWh-Batterie, 160 kW (218 PS), 4×2, Elektromotor: Energieverbrauch kombiniert: 17,7 (kWh/100 km); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 (g/km); CO₂-Klasse: A
Der Nissan ARIYA ist das SUV der Zukunft: kraftvoll, elegant und vollelektrisch. Mit großzügigem Raumangebot und modernster Technik erleben Sie Elektromobilität auf Premium-Niveau.
Nissan Townstar EV Kombi
Leasingangebot ab 405 € ³
Nissan Townstar EV Kombi Acenta 44-kWh-Batterie, 90 kW (122 PS), 4×2, L1, Elektromotor: Energieverbrauch kombiniert: 19,3-19,5 (kWh/100 km); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 (g/km); CO₂-Klasse: A
Der vollelektrische Nissan Townstar Kombi verbindet emissionsfreies Fahren mit maximaler Flexibilität: bis zu sieben Sitze, großzügiger Stauraum und modernste Technologie – perfekt für Alltag und Abenteuer.
Neuer Nissan Leaf
Nissan LEAF Engage, 52-kWh-Batterie, 130 kW (176 PS), 4×2, Elektrisch: Energieverbrauch kombiniert: 13,8 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A (vorläufige Werte vorbehaltlich der finalen Homologation)
Der neue Nissan LEAF überzeugt mit seiner hohen elektrischen Reichweite, innovativem Infotainment mit Google-Integration und einem geräumigen Innenraum. Mehr Leistung, mehr Technik, mehr Fahrspaß.
Sie haben Fragen?
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* Der Elektrobonus i. H. v. bis zu 6.000€, entspricht dem max. Bundeszuschuss für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen, gemäß den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Auszahlung des Bundeszuschusses nach Qualifizierung gemäß Richtlinien und positivem Bescheid eines von Ihnen gestellten Antrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Kein Rechtsanspruch.
** Gefördert wird der Kauf oder das Leasings eines Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1, das erstmals in Deutschland zugelassen wird.
¹ Nissan MICRA Engage 40-kWh-Batterie, 90 kW (122 PS), 2WD, Elektromotor: Nissan Angebotspreis: € 25.652,–. Leasingsonderzahlung € 4.640,–, Laufzeit 48 Monate (48 Monate à € 199,–), 40.000 km Gesamtlaufleistung, Gesamtbetrag € 10.848,–, Gesamtbetrag inkl. Leasingsonderzahlung € 14.188,– inkl. Überführungskosten. Ein Angebotsbeispiel von Nissan Financial Services, Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss. Ein Angebot für Privatkunden. Nur gültig für Leasingverträge bis zum 31.03.26.
² Nissan ARIYA Basisversion 63-kWh-Batterie, 160 kW (218 PS), 4×2, Elektromotor: Nissan Angebotspreis: € 37.832,–, inkl. € 8.258,– Nissan Rabatt auf die unverbindliche Preisempfehlung. Anzahlung € 1.300,–, Nettodarlehensbetrag € 37.832,–, Laufzeit 48 Monate (47 Monate à € 363,– und eine Schlussrate von € 23.045,–), 40.000 km Gesamtkilometerleistung, eff. Jahreszins 1,99 %, Sollzinssatz gebunden 1,97 %, Gesamtbetrag € 40.102,–, Gesamtbetrag inkl. Anzahlung € 40.102,– inkl. Überführungskosten. Ein Angebotsbeispiel für Privatkunden von Nissan Financial Services, Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss. Nur gültig für Kaufverträge bis zum 31.03.26. Bonität vorausgesetzt.
³ Nissan Townstar EV Kombi Acenta 44-kWh-Batterie, 90 kW (122 PS), 4×2, L1, Elektromotor: Nissan Angebotspreis: € 36.878,–. Leasingsonderzahlung € 4.890,–, Laufzeit 48 Monate (48 Monate à € 405,–), 40.000 km Gesamtlaufleistung, Gesamtbetrag € 20.696,–, Gesamtbetrag inkl. Leasingsonderzahlung € 24.286,– inkl. Überführungskosten. Ein Angebotsbeispiel von Nissan Financial Services, Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss. Ein Angebot für Privatkunden. Nur gültig für Leasingverträge bis zum 31.03.26.